Gebäudeinfrastrukturgesetz (GEIG)
Am 25.03.2021 ist das neue GEIG-Gesetz (Gebäudeinfrastrukturgesetz) in Kraft getreten.
Bei Neubau oder größerer Renovierung von Gebäuden und einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen ist künftig eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Ladepunkte für E-Mobilität) vorzubereiten.
Eine “größere Renovierung“ liegt dann vor, wenn mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen wird.
Allerdings sind eine Vielzahl von Sonderregelungen zu beachten. So wird explizit zwischen Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden und gemischt genutzten Gebäuden unterschieden. Teilweise wird in einer bestimmten Konstellation auch die Errichtung von Ladepunkten verlangt.